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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Diese Homepage ist in Eigenleistung mit viel Aufwand und Mühe erstellt worden und wird laufend gewartet und erweitert. Trotz aller Kompatibilitäts-Bemühungen kann es zu Darstellungs- und Funktionsfehlern kommen, die im allgemeinen auf ältere Browser-Versionen (z.B. Nichtunterstützung von Frames) oder falsche Einstellungen (z.B. Deaktivierung von JAVA oder Bilddarstellung) zurückzuführen sind. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Gewährleistung auf Verfügbarkeit oder einwandfreie Funktion unserer Homepage übernehmen können. Kopien, auch auszugsweise, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Die Homepage ist Eigentum der Firma AH BADDESIGN GMBH.

Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für Inhalte externer Links übernehmen. Für den Inhalt dieser Seite sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Der Inhalt dieser Internetseiten kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständige Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu beginnen. Die Informationen dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Behandlungen oder Behandlungen durch Ärzte angesehen werden.

Urheberrecht / Kennzeichnung

Der Seitenbetreiber ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zubrachten, selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizensierte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Bei sämtlichen Bildern handelt es sich um lizenzfreie Fotos, zumeist aus der Fotodatenbank Photocase. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken-und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkte den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichnungsrechtes und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Das Copyright für veröffentlichte, vom Site-Betreiber selbst erstellte Objekte bleiben allein beim Site-Betreiber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung vom Site-Betreiber nicht gestattet.

Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, so erfolgt die Preisgabe der Daten (E-Mail-Adressen, Name, Anschrift) seitens des Nutzers aus ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angeben solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

Preise

Alle angegebenen Preise sind freibleibend. Schreib- oder Kalkulationsfehler gelten nach Richtigstellung. Kurzfristige erforderliche Preiserhöhungen behalten wir uns vor und gelten sofort nach Bekanntgabe.

Verlinkung

Für den Inhalt verlinkter Seiten ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich.

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Angebote

Alle schriftlichen Angebote enthalten eine Geltungsdauer für zugesagte Preise. Wenn nichts anderes vereinbart, gilt für erstellte Angebote eine Bindungsfrist von grundsätzlich 2 Wochen. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

2. Aufträge

Jeder uns erteilte Auftrag bedarf zur Erlangung der Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso Nebenabreden oder Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen. Der schriftlichen Auftragsbestätigung bedarf es jedoch nicht, wenn wir dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten, welches dieser durch Gegenzeichnung oder in sonstiger schriftlicher Form annimmt.

3. Lieferung und Lieferfristen

Die vereinbarten Lieferfristen sind grundsätzlich, soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart unverbindlich und gelten ab völliger Klärung der Details und der verbindlichen Endmaße. Bei Abrufaufträgen behalten wir uns eine Lieferfrist von mindestens 6 Wochen nach erfolgtem Abruf und Klärung der Details vor. Der Kunde kann uns 6 Wochen nach Überschreitung einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich unter ausdrücklicher Ablehnungsandrohung auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Die Nachfrist hat, soweit nicht dem Kunden im Einzelfall unzumutbar, vier Wochen zu betragen. Mit dem Zugang der schriftlichen Aufforderung kommen wir in Verzug. Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit von uns oder unserem Erfüllungsgehilfen auf höchstens 3% der vereinbarten Auftragssumme. Tritt der Kunde nach fruchtlosem Fristablauf  durch Erklärung, die schriftlich zu erfolgen hat, vom Vertrag zurück oder verlangt er Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der vereinbarten Auftragssumme. Ist der Kunde ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, oder aber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, kann er einen Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen geltend machen. Bei Überschreiten einer verbindlichen Lieferfrist tritt Verzug unmittelbar mit Überschreitung ein. Ab Verzugseintritt bestimmen sich die Rechte in gleicher Weise wie bei einem Verzugseintritt aufgrund einer unverbindlichen Lieferfrist. Außergewöhnliche, nicht von uns zu vertretende Umstände, die die Lieferung der Ware dauernd oder zeitweise erschweren  oder unmöglich machen, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen und führen bei vorübergehender Hinderung der Vertragserfüllung zur Verlängerung der Liefertermine um die Dauer der durch die Umstände bedingten Lieferbeeinträchtigungen. Hierzu gehören auch bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen wie Streiks, Aussperrungen oder Naturkatastrophen.  Entsteht durch derartige Umstände ein Leistungsaufschub von mehr als 8 Monaten, können sowohl der Kunde als auch wir vom Vertrag zurücktreten.

4. Rückabwicklung und Schadenersatz

Stehen uns nach dem Vertrag Schadensersatzforderungen zu, können wir eine Schadenspauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme netto ohne Nachweis berechnen. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Schadens, z.B. entgangener Gewinn. Ebenso bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist. Die vorstehende 25%ige Abstandssumme gilt auch für alle sonstigen Entgelts – und Wertersatzansprüche, die uns nach gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bei von uns nicht zu vertretender vorzeitiger Beendigung des Vertrages zustehen. Sonderfertigungen und abnorme Maße können in keinem Fall zurückgenommen werden. Bei Annahme eines Auftrages wird die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergibt sich, dass diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist oder nicht gegeben war, so kann sich der Auftragnehmer die Auftragsausführung trotz vorangegangener Bestätigung vorbehalten und die Ausführung von der Hinterlegung einer Sicherheit (Bankbürgschaft o.ä.) abhängig machen, oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Mängelrüge und Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung unmittelbar nach Erhalt hinsichtlich Aussehens und Ausführung, sowie auf offensichtliche Qualitätsmängel und Beschädigungen hin zu prüfen. Im Falle von offensichtlichen Beanstandungen oder offensichtlichem Fehlen von Teilen ist unverzüglich, spätestens innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftliche Anzeige bei uns erforderlich. Spätere Beanstandungen können nur bearbeitet werden, soweit es sich um verdeckte Mängel handelt.  Bei Lieferungen mit Montage sind beide Vertragsparteien verpflichtet, eine förmlich Abnahme vorzunehmen. Diese hat am Tage des Montageabschlusses mit dem Obermonteur stattzufinden. Evtl. festgestellte Mängel, noch auszuführende Restarbeiten u.ä. sind im Abnahmeprotokoll zu vermerken. Unwesentliche, die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigende Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und sind, wenn sie im Abnahmeprotokoll aufgenommen sind, nicht als Verweigerung der Abnahme  zu werten. Aus im Protokoll nicht aufgenommenen offensichtlichen Mängeln oder offensichtlich fehlenden Teilen / Restarbeiten kann der Auftraggeber nach Protokollunterzeichnung Rechte nicht mehr herleiten. Hat der Auftraggeber die zumutbare Möglichkeit der förmlichen Abnahme nicht wahrgenommen, so kann er nachträglich eine solche nicht mehr verlangen und sich auf dieses Erfordernis nicht berufen. Ein Werk gilt auch als abgenommen, wenn dieses durch den Auftraggeber eigenmächtig in Betrieb genommen und länger als 14 Werktage genutzt wird.

6. Eigenschaften

Zugesagte Eigenschaften für Lieferung und Leistung werden in der Regel in unseren Angeboten fixiert. Darüber hinaus gehender Aussagen sind nur gültig, wenn diese dem Angebot ausdrücklich beigefügt oder anderen Darstellungen nicht wiedersprechen.

7. Gewährleistung

Für Lieferung und gegebenenfalls Montage des Vertragsgegenstandes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Eine unmittelbare Hersteller – oder Lieferantengarantie führt zu keiner Erweiterung unserer eigenen vertraglichen Verpflichtungen, selbst wenn wir im Rahmen des Auftrages dem Auftraggeber diese Garantie weitervermitteln. Bei begründeten Mängelrügen – ausgenommen zugesicherte Eigenschaften, die sich weiter nach den gesetzlichen Regelungen richten – verpflichten wir uns, nach unserer Wahl entweder a) die mangelhafte Ware nachzubessern, oder b) durch eine mangelfreie zu ersetzen, oder c) einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass zu gewähren (Minderung). Auf diese Minderung hat der Kunde Rechtsanspruch, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind, wobei wir in angemessener Zeit zwei Nachbesserungs- und/oder Ersatzlieferungsversuche – soweit für den Auftraggeber zumutbar – zu unternehmen berechtigt sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist. Wir haften nicht für Ausbesserungen oder Ersatzleistungen, die der Auftraggeber selbst ohne unsere Zustimmung oder ohne vertragliches bzw. gesetzlich begründetes Recht vornimmt oder vornehmen lässt.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich entsprechend unseres jeweiligen Angebotes frei Haus oder ab Lager in EURO. Soweit die Mehrwertsteuer im Angebot nicht gesondert aufgeführt oder ausgewiesen ist, versteht sich das Netto – Angebot zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nebenleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, sind zusätzlich zu vergüten.  Die Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, wie nachstehend aufgeführt zu erfolgen: A. Nur Lieferung: Zahlung bei Bestellung 50%, bei Lieferzusage oder Anlieferung der Ware weitere 50 % der Rechnungssumme oder sonstige Zahlungen innerhalb 7 Tagen. Zahlungen mit Skontoabzügen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt, oder innerhalb 14 Tagen rein netto ohne Abzug zu tätigen. Nach erfolgter vollständiger Zahlung gilt das Geschäft als abgeschlossen. B. Lieferung mit Montage: Zahlung bei Bestellung 50%, bei Lieferzusage oder Anlieferung der Ware weitere 50 % der Rechnungssumme, die Restsumme ist innerhalb 14 Tagen nach Beendigung der Montage bzw. bei Abnahmefähigkeit gemäß Paragr.5 Abs.2 abzügl. schriftlich vereinbarter Skonto, oder spätestens 3 Wochen nach Beendigung der Montage bzw. bei Abnahmefähigkeit gemäß Paragr.5 Abs.2 rein netto ohne Abzug zu zahlen. Bei Lieferung mit Montage sind wir mit Anlieferung des Vertragsgegenstandes berechtigt, vor Durchführung der Montage den anteiligen Betrag der Angebotssumme , der auf den Wert des Liefergegenstandes entfällt, in Rechnung und damit fällig zu stellen. Die Durchführung der Montagearbeiten kann von der Begleichung dieser Rechnung abhängig gemacht werden, wobei Rechte des Auftraggebers aus berechtigten Mängelrügen bzw. Gewährleistung diesem unbenommen bleiben. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so hat dieser bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung Zinsen mindestens in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen bleibt durch diese Regelungen unberührt. Etwa vereinbarte Rabatte oder Preisnachlässe werden gegenüber jedem Kunden durch Zahlungsverzug hinfällig, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die Rechnungsstellung zum vereinbarten Abruftermin vorzunehmen, falls die Ware bereitgestellt ist. Die Berechnung von Lagergebühren behalten wir uns bei Abnahmeverzug des Kunden vor. Ist eine Liefer- bzw. Montagezeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss vereinbart oder kann die vertragsmäßig angebotene Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf der Vier-Monats-Frist nach Vertragsabschluss erfolgen, so können zwischenzeitliche Preiserhöhungen an den Kunden weitergegeben werden. Eine Preiserhöhung muss dem Kunden von uns schriftlich mit Begründung mitgeteilt werden. Übersteigt die Höhe der Netto-Auftragssumme die bisherige um mehr als 4%, kann der Kunde schriftlich binnen zwei Wochen seit Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Unsere Vertreter, Fahrer, Monteure oder sonstige Erfüllungsgehilfen sind nur mit besonderer schriftlicher Vollmacht berechtigt, Zahlungen für uns entgegenzunehmen. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig. Ein Sicherheitseinbehalt ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich Vertraglich gesichert ist.

9. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen bis zur vollständigen Bezahlung des endgültigen Rechnungsbetrages, sowie im kaufmännischen Verkehr ergänzend bis zur vollständigen Bezahlung auch etwaiger anderer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unter Eigentumsvorbehalt. Wird die gelieferte Ware vor Tilgung aller unserer Ansprüche weiterveräußert, so tritt der Auftraggeber seine Forderung an den neuen Erwerber in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Auftraggeber die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bindet er sie mit anderen Waren um, so steht uns aus der daraus hervorgegangenen neuen Ware Miteigentum zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftraggebers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der Betrag der voraus abgetretenen Forderung und / oder der Wert des an der neuen Ware erlangten Miteigentums den des gesicherten Anspruchs um mehr als 20 % übersteigt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung des Vertragsgegenstandes ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, AG Potsdam. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschl. Wechsel- und Scheckforderungen gilt ausschließlich der Gerichtsstand Potsdam.

11. Sonstiges

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt.